Setzen wir uns ein für weniger Lärm durch die Strassen

Bund und Kantone erhielten vor mehr als 30 Jahren mit der Lärmschutzverordnung (LSV) den Auftrag für weniger Lärm auf den Strassen zu sorgen. Bis März 2018 wären die Kantone verpflichtet gewesen, die notwendigen Sanierungen durchzuführen – getan wurde aber zu wenig. 

Zum heutigen Zeitpunkt ist klar: Die Kantone haben die Frist nicht eingehalten. Argumente für weniger Lärm gibt es genügend.

Petitions-Text
Petitions-Text

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Doris Leuthard

Sehr geehrte Frau Präsidentin der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz Jacqueline de Quattro

Lärm macht krank. In der ganzen Schweiz sind mindestens 1.6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner von zu hohem Strassenlärm betroffen.

Von 1987 bis März 2018 hatten die Kantone Zeit, das Lärmproblem mit Lärmsanierungen zu beheben. Nach langen 31 Jahren haben alle Anwohner von Strassen mit einer Lärmbelastung über dem gesetzlichen Grenzwert ein Recht, endlich ruhig schlafen zu können. Die Kantone haben es nicht geschafft, die Lärmschutzvorschriften des Bundes umzusetzen. Damit nehmen die Kantone ihre Verpflichtung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht wahr. Die häufige Nichts-Tun-Politik der Kantone ist ab April 2018 offiziell illegal.

Wir fordern die Kantone auf, sich vollständig an die Vorschriften zu halten und diesen ab April 2018 offiziell nicht mehr erlaubten Zustand zu beenden.

Wir fordern den Bund auf, die Kantone keinesfalls aus der Verantwortung zu entlassen, sondern zusätzliche Massnahmen zu ergreifen um die Umsetzung der Lärmsanierungen zu beschleunigen.

Leider wurden auch die bisher erfolgten Lärmsanierungen von den Kantonen viel zu oft nicht konsequent umgesetzt. Statt mit wirksamen Massnahmen die Entstehung von Lärm zu verhindern, wurden häufig bloss Schallschutzfester in den betroffenen Wohnungen eingebaut. Beschönigend wird von "Erleichterungen" gesprochen, die nichts anderes bedeuten als Abstriche beim Lärmschutz. Ein entschiedeneres Vorgehen im Vollzug ist wegen den schwerwiegenden Folgen des Strassenlärms dringend notwendig!

Auch der Bund muss seine eigenen Vorgaben einhalten und dafür sorgen, dass sämtliche Autobahnen lärmsaniert sind.

Bund und Kantone müssen mehr tun, damit Lärm in gesundheitsschädigendem Ausmass gar nicht erst entsteht. Jetzt ist es an der Zeit, zusätzliche Massnahmen flächendeckend umzusetzen. Als bevorzugte Massnahmen fordern wir:

  1. eine Raum- und Verkehrsplanung, die zu einer Reduktion der Lärmbelastung beiträgt
  2. Geschwindigkeitsreduktionen
  3. Förderung von Fussverkehr, Veloverkehr und öffentlichem Verkehr, mit dem Ziel, den Individualverkehr zu reduzieren
  4. optimale Rahmenbedingungen für autofreie Siedlungen
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